Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

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Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK)

Das Ministerium besteht in dieser Struktur seit dem 1. März 2007. Sein Aufgabenbereich umfasst das gesamte primäre und sekundäre staatliche Bildungswesen von der Pflichtschule bis zum Abschluss der Sekundarstufe 2 (Matura) sowie die Pädagogischen Hochschulen. Auch die Erwachsenenbildung und alle Angelegenheiten des lebenslangen Lernens gehören dazu.

Im Bereich Kunst und Kultur ist das BMUKK für die Förderung aller Sparten des Kunstschaffens durch den Bund für sowie für die Pflege und Erhaltung des kulturellen Erbes (Bibliotheken, Bundesmuseen, Denkmalschutz, Kulturförderung) und die Bundestheater verantwortlich.

Die Angelegenheiten der in Österreich staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften werden vom Kultusamt des Ministeriums wahrgenommen.

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